Zur Causa: Mittelschüler aus Hebertsfelden …

Mein Brief an Frau Anna Stolz, Staatsministerin für Unterricht und Kultus Bayern:

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Anna Stolz,
liebe Kollegin aus dem Bayerischen Landtag,

ich wende mich an Sie mit einem Anliegen von Eltern aus zwei Gemeinden im Landkreis Rottal-Inn. In der Gemeinde Hebertsfelden wurde die Mittelschule im Jahr 2018 stillgelegt, viele Familien wurden von der Entscheidung damals «kalt erwischt». Seit dieser Zeit müssen die Kinder aus Hebertsfelden die Mittelschule in der Stadt Eggenfelden besuchen. Mit dem Ende des laufenden Schuljahres 2023/2024 soll aus der Stilllegung eine Auflösung des Mittelschulstandortes werden, die entscheidende Frist von fünf Jahren ist dann abgelaufen.

Die Eltern der Kinder aus Hebertsfelden, die zum kommenden Schuljahr 2024/2025 die Mittelschule in Eggenfelden besuchen müssen, sind mit dieser Entscheidung aus Gründen, die nicht nur von mir als absolut nachvollziehbar betrachtet werden, nicht einverstanden. Ihnen wäre es viel lieber, wenn ihre Kinder die Mittelschule in der Nachbargemeinde Wurmannsquick besuchen könnten. Die dortige Grund und Mittelschule wird derzeit auch mit Unterstützung des Freistaates für rund 11 Millionen Euro saniert. Hier gäbe es nicht nur ausreichend Platz für die Aufnahme der Kinder aus Hebertsfelden, sondern es würde auch der Mittelschulstandort Wurmannsquick dauerhaft gesichert werden. Sowohl die Bürgermeisterin von Hebertsfelden als auch der Bürgermeister von Wurmannsquick würden diese Lösung sehr begrüßen und sogar der Bürgermeister der Stadt Eggenfelden wäre damit einverstanden, wenn die Kinder aus Hebertsfelden künftig die Hauptschule in Wurmannsquick besuchen könnten.

In einem Schreiben des Schulamtes wurden sowohl die Elternbeiräte der Schule in Eggenfelden als auch die Elternbeiräte der Schule in Wurmannsquick um eine Stellungnahme zur eventuellen Zuteilung der Kinder aus Hebertsfelden gebeten. Diese Möglichkeit hatten die Eltern aus Hebertsfelden nicht – weil es dort derzeit keine aktive Mittelschule und damit auch keinen Elternbeirat gibt, hielt man es wohl nicht für notwendig, mit den Eltern der Kinder in den Klassen 1 bis 4 zu sprechen und deren Meinung zu hören.

Die Regierung von Niederbayern und das Schulamt Rottal-Inn wollen von ihrer Entscheidung nicht abrücken, obwohl nicht nur meiner Meinung nach die Lösung mit dem Schulbesuch in Wurmannsquick viele Vorteile hätte und obwohl der Elternwunsch doch zumindest ein Kriterium ist, das nicht ganz
einfach zur Seite geschoben werden sollte.

Derzeit erhalten die Eltern aus Hebertsfelden für ihr Anliegen Unterstützung von einer Bürgermeisterin (Hebertsfelden) und zwei Bürgermeistern (Eggenfelden, Wurmannsquick). Zusätzlich haben sie sich an mich und an die beiden anderen Landtagsabgeordneten im Landkreis gewandt, um auf ihre
Situation aufmerksam gemachten.

Persönlich kann ich nicht nur den Wunsch der Eltern verstehen, sondern ich halte es auch für sehr wichtig, dass der Freistaat die Schulen in den Landgemeinden unterstützt. Es macht nur wenig Sinn, jetzt die Schule in Wurmannsquick mit Millionenaufwand zu sanieren, wenn man gleichzeitig eine Möglichkeit, diesen Schulstandort auf Jahre hinaus zu sichern, durch eine für unsere Region nicht nachvollziehbare Entscheidung aufs Spiel setzt.

Ich bitte Sie deshalb dringend darum, sich persönlich in diese Angelegenheit einzuschalten. Der Freistaat Bayern wirbt für sich als Bundesland mit dem besten Schulsystem, im vorliegenden Fall gibt es eine Möglichkeit, diese Behauptung mit Leben zu erfüllen. Es kann nicht sein, dass man bei zwei möglichen Lösungen diejenige auswählt, mit der Eltern und Kinder absolut unzufrieden sind und es stellt sich die Frage, ob auf diesem Weg die Schulart „Mittelschule“ auf dem Land nicht in echte Bedrängnis kommt – und irgendwann werden dann vielleicht auch die verbliebenen Grundschulen in kleineren Gemeinden zentralisiert.

Die Staatsregierung spricht immer wieder vom notwendigen Annähern der Lebensbedingungen im städtischen und ländlichen Raum. Dies sollte gerade auch bei der Schulbildung gelten. Ich bitte Sie daher um ein gemeinsames Gespräch zwischen mir und meinen Landtagskollegen aus dem Landkreis Rottal-Inn, vielleicht auch unter Beteiligung der Bürgermeister und einer Delegation der betroffenen Eltern und würde mich freuen über einen möglichst baldigen Termin.


Herzliche Grüße
Mia Goller, MdL

Und das Antwortschreiben von Kultusministerin Anna Stolz:

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21.05.2024 zur Zuweisung der Mittelschüler aus Hebertsfelden an die Mittelschule Eggenfelden sowie zur Auflösung der Mittelschule Hebertsfelden. Zu den aufgeworfenen Punkten kann ich Ihnen folgende Hintergrundinformationen geben und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.

01 Auflösung der Mittelschule Hebertsfelden
Die Voraussetzungen für die Auflösung einer staatlichen Mittelschule sind in Art. 32a Abs. 4 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) geregelt. Das Verfahren ist in Art. 26 BayEUG vorgegeben. In der Regel hören die Regierungen, die für die Auflösung staatlicher Mittelschulen zuständig sind, nach fünf Jahren Inaktivität einer Schule (d. h. 5 Jahre keine Klassen und kein Unterricht an der Schule) zur Auflösung die Beteiligten – insb. die betroffenen Gemeinden, Schulen und auch die Elternbeiräte – an und geben Gelegenheit, sich zur Zukunft des Schulstandorts zu äußern. Dabei wird von der Regierung anhand einer Schülerprognose für die kommenden rd. sieben Jahre erwogen, inwieweit wieder Klassen an dem jeweiligen Schulstandort unterrichtet werden können und welche Erwägungen sonst für den Erhalt der Schule sprechen; auch dazu werden die oben genannten, v. a. aber die Gemeinde, für deren Schülerinnen und Schüler die Mittelschule seinerzeit errichtet wurde, angehört.

Ob eine staatliche Mittelschule erhalten bleibt oder aufgelöst wird, entscheidet aber grundsätzlich die zuständige Gemeinde. Die Verantwortlichkeit der Kommunen für den Erhalt staatlicher Mittelschulen wird wie folgt näher ausgeführt:

Nach Art. 133 Abs. 1 Satz 2 der Bayerischen Verfassung wirken Staat und Gemeinde bei der Einrichtung von staatlichen Schulen und Schulsprengeln zusammen. Somit haben auch die Kommunen Gestaltungsbefugnisse im Bereich des schulischen Bildungs- und Erziehungswesens. Einzelne Funktionen sind den jeweiligen Zuständigkeitsträgern dabei gesondert zugewiesen:

Während dem Staat die Anstellung der Lehrkräfte und die Aufbringung des Personalaufwandes obliegt, haben die Gemeinden (und Gemeindeverbände) – mit staatlichen Zuschüssen – die sächlichen Schulkosten zu tragen und die Entscheidungshoheit über den Schulstandort sowie Bau und Erhalt‘ der Schulgebäude. Einrichtung und Fortbestand staatlicher Schulen und deren Unterhaltung stellen einen Kernbereich der gemeindlichen Selbstverwaltung dar und sind Teil der gemeindlichen Haushaltswirtschaft. Der Freistaat gewährt hier Finanzhilfen im erheblichen Umfang (vgl. Art. 16 ff. Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz – BaySchFG), kann und darf sich aber nicht lenkend in die kommunalen Entscheidungsprozesse über Standorte und Unterhaltung der Schulen einbringen. Die kommunale Entscheidungsfreiheit endet aber dort, wo Interessen des Staates betroffen sind, hier konkret das Interesse an einem ordnungsgemäßen Schulbetrieb und die Beachtung des Lehrerstundenbudgets für Mittelschulen und Mittelschulverbünde im Schulamtsbezirk.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Bestand und Erhalt von Mittelschulen sind in Art. 32a BayEUG entsprechend abgebildet. Wie das breite Angebot der Mittelschule in einem Verbund konkret organisiert wird, wenn – wie hier – einzelne Schulstandorte nicht in der Lage sind, die Kriterien einer selbständigen Mittelschule zu erfüllen, entscheiden die genannten Zuständigen vor Ort:

  • Die Schulen vereinbaren ein pädagogisch-fachliches Kooperationskonzept.
  • Die kommunalen Schulaufwandsträger schließen über die Einrichtung des Schulverbundes unter Einbindung der betroffenen Schulen einen Kooperationsvertrag und beantragen die Festlegung eines gemeinsamen Sprengels. Die Bildung eines Gesamtsprengels für den Schulverbund erfolgt durch den Erlass einer entsprechenden Sprengelverordnung der Regierung.
  • Ein Schulverbund bedarf bei der Gründung neben der Zustimmung der beteiligten Schulen zudem der Zustimmung der Gemeinden, deren Gebiet ganz oder teilweise in den Verbund einbezogen werden soll, gegenüber oem zuständigen Schulaufwandsträger.

Ist der Mittelschulverbund errichtet, entscheidet der Verbundkoordinator bzw. die Verbundkoordinatorin (eine dazu bestimmte Schulleitung der verbundangehörigen Schulen) im Benehmen mit dem Verbundausschuss über die Klassenbildung an den einzelnen Schulstandorten des Verbunds. Der Verbundausschuss ist das Gremium in dem die verbundbezogenen Angelegenheiten zwischen allen Beteiligten des Schulverbundes, d. h. den kommunalen Schulaufwandsträgern, Schulleitungen, Elternbeiratsvorsitzenden und Schülersprechern erörtert werden können. Im vertrauensvollen Gespräch der Verantwortlichen vor Ort ist daher u. a. zu klären, wie auf sich ggf. ändernde Schülerzahlen und Wünsche der Beteiligten reagiert werden kann, insb. welche Angebote der Mittelschule an welchem Standort vorgehalten und welche Schülerinnen und Schüler einer Gemeinde an welchem Standort innerhalb des Verbunds beschult werden. Wenn die Eltern- und Schülervertretungen frühzeitig eingebunden werden, können tragfähige Lösungen mit hoher Akzeptanz entwickelt werden. Diese Möglichkeit, die eigene Mittelschullandschaft eigenverantwortlich zu gestalten, hat sich bewährt, weil die Zuständigen die Situation vor Ort am besten kennen und auch bei widerstreitenden Interessen regelmäßig Ausgleiche gefunden werden, die Akzeptanz finden.

Die Entscheidung, ob ein Mittelschulstandort nach längerer Inaktivität aufgelöst wird, hängt deshalb von den Planungen der betroffenen Gemeinden zur Beschulung der gemeindeangehörigen Schülerinnen und Schüler ab. Die Regierung wird eine Auflösung daher nur vornehmen, wenn ein Wiederbeleben des Mittelschulstandorts nicht absehbar ist. Es ist nicht zielführend, seit Jahren inaktive Schulstandorte „auf dem Papier“ aufrecht zu erhalten. Denn dadurch wird die Abbildung der Schullandschaft u. a. in den Statistiken verfälscht. Dass eine Schule nach fünf Jahren Inaktivität automatisch oder sonst unweigerlich aufgelöst wird, trifft wie aufgezeigt nicht zu. Es wird immer auch geprüft, inwieweit Gründe für den Weiterbestand der Schule sprechen. Die Entscheidung über den Fortbestand kann auch vertagt werden.

Sofem eine Mittelschule gemeinsam mit anderen Mittelschulen in einem Schulverbund oder auch allein die Voraussetzungen für eine Mittelschule nach Art. 7a Abs. 1 Satz 3 BayEUG erfüllt und voraussichtlich stabil betrieben werden kann, kann sie auch wiedererrichtet werden. Die Auflösung eines Mittelschulstandorts ist daher nicht endgültig.

Zum Fall der Mittelschule Hebertsfelden wird mitgeteilt, dass diese Schule Teil des Mittelschulverbundes Eggenfelden-Hebertsfelden-FalkenbergWurmannsquick ist und seit dem Schuljahr 2018/2019 inaktiv war. Im Schuljahr 2016/2017 hatte die Mittelschule Hebertsfelden nur noch zwei Klassen (Jahrgangsstufe 8 und 9) mit insgesamt 33 Schülerinnen und Schülern. Es wurden daher schon seit einigen Jahren keine neuen Eingangsklassen mehr gebildet. Am 10.04.2024 fand ein Gespräch der Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeister der o. g. mittelschulverbundangehörigen Gemeinden an der Regierung von Niederbayern mit Herrn Bereichsleiter Schneider und der Leiterin des Staatlichen Schulamts im Landkreis Rottal-Inn, Frau Schulamtsdirektorin Misdziol, statt. Thematisiert wurden die Einzugsbereiche der verbundangehörigen Mittelschulen, insb. die Beschulung der Hebertsfelder Mittelschülerinnen und Mittelschüler.

Die Auflösung der Mittelschule Hebertsfelden wurde nach Auskunft von Herrn Bereichsleiter Schneider im damaligen Termin nicht weiter besprochen. Es wurden seitens der Gemeinde Hebertsfelden auch keine Gründe vorgetragen, die für einen Weiterbestand der inaktiven Schule oder eine Vertagung der Entscheidung gesprochen hätten. Entsprechend wurde die Mittelschule Hebertsfelden im Einklang mit den o. g. Vorgaben zum Ende des Schuljahres 2023/2024 förmlich aufgelöst.

Dass die Auflösung fehlerhaft erfolgt sei, weil der Elternbeirat der Grundschule Hebertsfelden nicht in die Anhörung einbezogen worden sei, trifft nicht zu, denn der Elternbeirat der Grundschule war im Verfahren nicht zu beteiligen. Die Leiterin des Staatlichen Schulamts teilte hierzu mit, dass sie mit der Vorsitzenden des Elternbeirats gesprochen und ihr erläutert habe, dass kein Anspruch auf Anhörung des Elternbeirats der Grundschule Hebertsfelden bestehe, da dieser nicht die Erziehungsberechtigten der Mittelschüler aus Hebertsfelden vertrete. Rechte zu beteiligender Gremien bei der Entscheidung über die Auflösung der Mittelschule Hebertsfelden wurden deshalb nicht verletzt und zum Vorwurf bereits Stellung genommen.

02 Schulbesuch der Mittelschüler von Hebertsfelden
Die Entscheidung über die Klassenbildung, die Standorte der Klassen und die Klassenstärken liegen wie oben ausgeführt in den Händen des Verbundes, der die Planungen und Entscheidungen auf Grundlage der vom Staatsministerium übermittelten Richtlinien für die Klassenbildung vornimmt. Die Planung ist innerhalb des zugewiesenen Lehrerstundenbudgets mit Blick auf alle Mittelschulen und mit dem Ziel der
gleichmäßigen, gerechten und pädagogisch begründeten Versorgung aller Schulen unter Berücksichtigung besonderer Bedarfe vorzunehmen.An welchen Standorten welche Angebote der Mittelschule (z. B. ein Mittlerer-Reife-Zug) vorgehalten werden und welche Schülerinnen und Schüler einer Gemeinde welchen Schulstandort besuchen, fällt aber maßgeblich mit in die Entscheidungsholieit der kommunalen Schulaufwandsträger und ist regelmäßig Gegenstand des zwischen ihnen getroffenen Kooperationsvertrags. Sofern es diesbezüglich keine verbindliche Vereinbarung gibt oder früher getroffene Vereinbarungen geändert werden sollen, wären zunächst die Verbundversammlung (Versammlung der Vertreter der kommunalen Sachaufwandsträger) und anschließend der Verbundausschuss die Gre.mien, in denen die Thematik mit allen Beteiligten zu erörtern wäre.

Soweit die Verordnung der Regierung von Niederbayern zur Auflösung der Mittelschule Hebertsfelden Einzugsbereiche der verbliebenen verbundangehörigen Mittelschulen Eggenfelden und Wurmannsquick vorsieht, haben diese keine Verbindlichkeit für die Gemeinden, das Staatliche Schulamt oder den Verbundkoordinator.

In der schriftlichen Zusammenfassung zur gemeinsamen Besprechung an der Regierung von Niederbayern am 10.04.2024 wurde festgestellt, dass es allgemeine Akzeptanz fand, den Einzugsbereich der aufzulösenden Mittelschule Hebertsfelden formell der Mittelschule Eggenfelden zuzuteilen und die tatsächliche Leitung der Schülerströme aus Hebertsfelden unter den o. a. Rahmenbedingungen dem Verbundkoordinator zu überlassen. Bereits seit fünf Jahren werden die Kinder aus Hebertsfelden, die eine
Mittelschule besuchen, an der Mittelschule Eggenfelden beschult. Hier sind in den letzten Jahren organisatorische Strukturen gewachsen, die für Eltern, Kinder, Schulen und Sachaufwandsträger planerische Sicherheit bieten. Die Schülerbeförderung ist durch eine ÖPNV-Verbindung zwischen Hebertsfelden und Eggenfelden gesichert, die auch von jenen Schülerinnen und Schülern aus Hebertsfelden genutzt wird, die andere Schulen in Eggenfelden besuchen. Zudem bietet die Mittelschule Eggenfelden als einzige Schule im Mittelschulverbund den Mittlere-Reife-Zug an. Es ist auch zu berücksichtigen, dass das Angebot aller berufsorientierenden Fächer in allen Jahrgangsstufen an der Mittelschule Eggenfelden aufgrund der jetzigen Schülerzahl (unter Einbeziehung der Hebertsfelder Mittelschüler) möglich ist. Weiterhin bestehe nach hiesiger Kenntnis derzeit keine Schülerbeförderung für die Hebertsfelder Mittelschüler zur Mittelschule Wurmannsquick; diese müsste daher noch verlässlich
eingerichtet werden.

Wie in den letzten Jahren sind die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Hebertsfelden, die ab Schuljahr 2024/2025 eine Mittelschule besuchen werden, für die Mittelschule Eggenfelden eingeplant. Dass die Gemeinden des Mittelschulverbunds einvernehmlich eine andere Lösung anstreben, ist der Regierung von Niederbayern oder dem Staatlichen Schulamt für den Landkreis Rottal-Inn bisher nicht mitgeteilt worden. Der Kooperationsvertrag der Gemeinden vom 21./22.05.2022 sieht unter § 3 Abs. 1 jeweils das gleiche Stimmrecht für alle angehörigen Gemeinden vor und dass Entscheidungen mit Stimmenmehrheit getroffen werden.

Eine Beschulung der Hebertsfelder Mittelschüler an der Mittelschule Wurmannsquick wäre möglich, wenn die verbundangehörigen Gemeinden sich hier einig sind bzw. gemäß Kooperationsvertrag eine entsprechende Mehrheitsentscheidung fällt und diese unter Berücksichtigung des Wahlverhaltens der Schülerinnen und Schüler im Wahlpflichtbereich, des zugewiesenen Lehrerstundenbudgets und den Richtlinien für die Klassenbildung, den Erfordernissen eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs sowie der Zumutbarkeit von Schulwegen umgesetzt werden kann.

Ergänzend wird mitgeteilt, dass das Staatliche Schulamt für den Landkreis Rottal-Inn sich einer Beschulung der Hebertsfelder Mittelschüler an der Mittelschule Wurmannsquick keinesfalls verschlossen, vielmehr – zuletzt in der o. g. gemeinsamen Besprechung an der Regierung von Niederbayern am 10.04.2024 – deutlich gemacht habe, dass die o. g. Belange bei der Entscheidung der Gemeinden einzustellen sind.

Für eine verantwortungsvolle und pädagogisch vernünftige Planung der Klassen- und Gruppenbildung im Rahmen des zugewiesenen Lehrerstundenbudgets werden die Schülerzahlen der einzelnen Grund- und Mittelschulen im Verbund Eggenfelden-Hebertsfelden-WurmannsquickFalkenberg jährlich neu erhoben und sorgfältig geprüft. Aus diesem Grund können von Seiten des Staatlichen Schulamtes derzeit noch keine Aussagen zum nächsten Schuljahr getroffen werden.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

ich bedanke mich für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung der Schülerinnen und Schüler in der Gemeinde Hebertsfelden. Ich würde mich freuen, wenn diese Informationen einen Beitrag dazu leisten, eine gute Lösung für alle Beteiligten zu finden.

Mit freundlichen Grüßen
Anna Stolz

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