Die Landtags-Grünen wollen erreichen, dass die Haltung von Sikawild in landwirtschaftlichen Gehegen und Wildparks auch künftig möglich bleibt. Auf Initiative der niederbayerischen Abgeordneten Mia Goller hat die Fraktion dazu einen Antrag im Bayerischen Landtag eingereicht. Die Staatsregierung soll sich demnach im Bundesrat dafür einsetzen, dass eine unionsrechtliche Ausnahmegenehmigung nach Artikel 9 der EU-Verordnung 1143/2014 erwirkt wird.
Hintergrund ist die Aufnahme des Sikahirsches in die EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten. Für bestehende gewerbliche Haltungen gibt es zwar eine Übergangsfrist bis 2027. Innerhalb dieser Frist ist aber keine Vermehrung der Tiere mehr erlaubt. «Das ist ein Verbot mit eingebautem Ablaufdatum», kritisiert Goller. «Man sagt den Betrieben nicht offen: Ihr müsst aufhören. Man nimmt ihnen einfach die Möglichkeit, ihre Herden zu erhalten. Das Ergebnis ist am Ende dasselbe.»
Für viele kleine und mittlere Betriebe sei die Sikawild-Haltung ein wichtiges zusätzliches Standbein, gerade in der Direktvermarktung von regionalem Wildfleisch. Auch in Wildparks sei Sikawild oft ein fester Bestandteil des Betriebskonzepts. «Da haben Familien investiert, Gehege gebaut, Vermarktung aufgebaut und sich über Jahre eine Nische erarbeitet. Und jetzt soll ausgerechnet diese Form der landwirtschaftlichen Diversifizierung ohne Not abgewürgt werden», so Goller.
Die Grünen betonen, dass es nicht um eine unkontrollierte Haltung gehe. Gefordert werde ausdrücklich eine Fortführung unter strengen Auflagen in bestehenden, gesicherten Gehegen. «Niemand will, dass Sikawild irgendwo ausbricht und Probleme verursacht. Aber zwischen Kontrolle und Kahlschlag gibt es noch etwas, das nennt sich Vernunft», sagt Goller. Es gehe ausdrücklich nicht um eine neue Ausbreitung in der freien Natur, sondern um bestehende Haltungen, die seit Jahren unter klaren Vorgaben betrieben würden.
Gerade aus ökologischer Sicht müsse Politik verhältnismäßig und praktikabel bleiben. «Wir stehen hinter europäischen Naturschutzregeln. Aber wenn sich zeigt, dass Regeln in der Praxis zu unnötigen Härten führen, ohne zusätzlichen ökologischen Nutzen zu schaffen, dann muss Politik nachbessern können», so Goller. Wenn funktionierende regionale Kreisläufe und bäuerliche Betriebe verloren gingen, obwohl die Tiere sicher gehalten würden, sei damit weder dem Naturschutz noch den ländlichen Räumen geholfen.
Die EU-Verordnung sehe Ausnahmen bei zwingendem öffentlichen Interesse ausdrücklich vor, auch aus sozialen oder wirtschaftlichen Gründen. «Genau dafür gibt es diese Ausnahmeregelungen», betont Goller. «Bayern sollte jetzt nicht mit den Schultern zucken und nach Brüssel zeigen.» Die Staatsregierung müsse sich bewegen. Es gehe um Planungssicherheit, um regionale Wertschöpfung und um Betriebe, die viel Geld investiert hätten in diese Form der Tierhaltung und deshalb nicht erneut für politische Entscheidungen zahlen dürften, die an der Praxis vorbeigingen.
«Wenn wir hier eine pragmatische Lösung finden, schützen wir bestehende Betriebe, erhalten regionale Strukturen und halten gleichzeitig hohe Umweltstandards ein», so Goller. «Wenn wir keine Lösung finden, verlieren Betriebe einen funktionierenden Betriebszweig, ohne dass daraus ein zusätzlicher ökologischer Nutzen entsteht.»
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