Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz

In einer Pressemitteilung informiert die Abgeordnete Marlene Schönberger, Bündnis 90/Die Grünen, über das Aktionsprogramm «Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum» des Bundesumweltministeriums.

Schönberger betont: «Mit diesem jetzt gestarteten Förderprogramm betonen wir die Bedeutung der Kommunen, besonders im ländlichen Raum, als zentrale Verbündete für den Klimaschutz. Ich bin froh, dass die Bundesumweltministerin Steffi Lemke mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz das stärkste Naturschutzpaket in der Geschichte der Bundesrepublik auf den Weg gebracht hat.»

Gefördert werden Projekte auf möglichst großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen, die einen positiven Beitrag für den Klimaschutz und den Erhalt der biologischen Vielfalt leisten und die Lebensqualität in Landkreisen, Städten und Gemeinden erhöhen.

Dazu zählen zum Beispiel Maßnahmen zur naturnahen und biodiversitätsfördernden Begrünung von Dörfern und Städten in ländlichen Regionen oder die Entsiegelung von Böden und Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen.

Die Förderung beträgt im Regelfall 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei finanzschwachen Kommunen kann die Förderung bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Antragsberechtigt sind Kommunen sowie (inter)kommunale Zweckverbände. Auch Kooperationsprojekte durch den Zusammenschluss mehrerer antragsberechtigter Kommunen oder Zweckverbände sind möglich.

Das Antragsverfahren für die Förderung ist zweistufig. In der ersten Stufe reichen interessierte Kommunen oder Zweckverbände eine aussagefähige Projektskizze über das elektronische Formularsystem des Bundes „easy-Online“ ein (https://foerderportal.bund.de/easyonline/). Erfüllt eine Projektskizze die formellen und inhaltlichen Anforderungen und wird im Wettbewerb ausgewählt, wird das Projekt in einer zweiten Stufe zur formellen Antragstellung aufgefordert.

Skizzeneinreichungen sind vom 01.08. bis zum 30.09.2023 möglich. Voraussichtlich beginnt im November 2023 die formelle Antragsphase, sodass Anfang 2024, je nach Qualität der Förderanträge, die ersten Fördermaßnahmen bewilligt werden können. Bei Rückfragen können sich interessierte Kommunen an marlene.schoenberger.wk@bundestag.de wenden.

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